Finanzbedarf & Fundraising

Erstattungen? - Keine

Traumatisierte Geflüchtete können ihre Behandlung nicht aus eigener Tasche zahlen. Aber, nur ein Bruchteil der Kosten wird durch die Sozialämter übernommen, die Krankenkassen erstatten nichts. Im Fall traumatisierter Geflüchteter stellen gesetzliche Erstattungen keine Möglichkeit der Finanzierung dar. Stattdessen müssen Gelder in anderer Form akquiriert werden durch öffentliche Gelder, Projektmittel von Hilfsorganisationen und Kirchen sowie Spenden und Stiftungsgelder.  Damit braucht die Versorgung pro Patient viele Kostenträger, die sich zudem im Jahresverlauf ändern …


Öffentliche Gelder

Nach der EU-Aufnahmerichtlinie ist es Aufgabe der Mitgliedsstaaten, die spezielle Situation und Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen zu beurteilen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dazu zählen insbesondere psychische Erkrankungen oder Traumatisierungen.

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz von Baden-Württemberg ist die rechtliche Grundlage zur Versorgung traumatisierter Geflüchteter in unserem Bundesland. Das Land Baden-Württemberg förderte unsere Arbeit von 2012 bis 2021 durch Freiwilligkeitsleistungen (anfänglich 65.000 € mit einem Anstieg und das Doppelte bis Dreifache). Ab 2022 stellt das Land die Förderung auf eine Institutionelle Förderung um. Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmiiteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. 2025 wurde die Landesfinanzierung für die PSZ gekürzt.

Wir erhalten zudem zeitweilig Projektgelder aus dem Europäischen Flüchtlingsfond. Für 2019 bis 2021 betrug die Summe 292.845 €. 

Der Landkreis Schwarzwald-Baar beteiligt sich seit 2002 an der Versorgung hiesiger Klient*innen mit einer Freiwilligkeitsleistung. Aktuell beträgt die Förderung 26.500 €, in der Vergangenheit erfolgten wiederholte Kürzungen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Akutprogramms seit 2016 unser Zentrum durch Projektgelder. Seit 2022 wurden diese Förderungen in der Summe halbiert.

Die Stadt Villingen-Schwenningen stellt seit 2013 drei Büroetagen für Refugio VS in der Innenstadt kostenlos zur Verfügung und erspart uns somit eine Kaltmiete.


Hilfsorganisationen und Kirchen

Oftmals helfen diese Mittel, trotz fehlender oder zeitverzögerter Unterstützung der öffentlichen Hand die Arbeit fortführen zu können. Die UNO Flüchtlingshilfe e.  V. und Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland genehmigten mehrmals Projektgelder. Seit 2015 fördert die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Versorgung unserer KlientInnen im „schwäbischen“ Teil unseres Einzugsgebietes.


Spenden, Stiftungsgelder und Mitgliedsbeiträge

Refugio VS hat viele regelmäßige Spenderinnen und Spender. Auch die Zahl der Mitglieder hat sich über die letzten Jahre nicht verringert, sondern ist leicht gewachsen. Hinzu kamen Spenden von Stiftungen, die immer wieder tatkräftig unterstützten, so „Children for a better World“, die Peter-Maffay-Stiftung, die Leibinger-Stiftungen oder die Renner-Stiftung. Einen maßgeblichen Beitrag steuert seit vielen Jahren die Katharina und Birgitta Hermle-Stiftung bei.

Neben der finanziellen Unterstützung drückt das Spendenaufkommen die große Wertschätzung aus, die Refugio VS in der Zivilgesellschaft genießt. Dieser Rückenwind hat uns immer getragen.

Spenden waren und sind eine relevante Finanzierungssäule, denn sie ermöglichen es uns bisher, trotz gekürzter öffentlicher Gelder unsere Arbeit ohne Einschränkungen fortzufüren.. Sie sind als Ergänzungsfinanzierung, Defizitdeckung und Liquiditätsreserve unersetzlich. Die pro Jahr erhaltenen Spenden, Stiftungsgelder und Mitgliedsbeiträge können dem Finanzbericht entnommen werden. 


Ziel ist eine nachhaltige Finanzierung

Seit 2022 erhält unser Zentrum eine institutionelle Förderung des Landes Baden-Württemberg, als Ergebnis langer Jahre intensiver Bemühungen. Vorher war die Förderung durch das Land projektbezogen. Die Höhe der institutionellen Förderung beträgt aktuell 30 Prozent der notwendigen jährlichen Finanzmittel, ist also der Summe nach nach wie vor keine nachhaltige Förderung. 70 Prozent der benötigten Finanzmittel unseres Zentrums bleiben demnach unsicher und  müssen jährlich erneut durch Projektgelder und Spenden akquiriert werden. In der Gesundheitsversorgung ist das ein absolutes Novum.
Die öffentliche Hand muss ihren Versorgungsauftrag, den sie nach der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-Antifolterkonvention hat, in Form einer Verstetigung und Erhöhung einer strukturell verlässlichen und nachhaltigen Finanzierung von Psychosozialen Zentren wie Refugio Villingen-Schwenningen wahrnehmen. Der Versorgungsbedarf traumatisierter Geflüchteter ist längst nicht gedeckt und unsere Warteliste nach wie vor lang. Leidtragende sind traumatisierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Aber auch die Gesellschaft „zahlt“ dafür durch erhebliche Mehrkosten, die bei verschleppten oder nicht behandelten psychischen Erkrankungen entstehen, und durch vergeudete Arbeits- und Lernpotentiale geflüchteter Menschen, die zumeist wesentlich jünger sind als die hiesige Bevölkerung. Die deutsche Wirtschaft weist ausdrücklich auf den Nutzen von Geflüchteten für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hin.

 

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