Begleitung im Asylverfahren

Begleitung im Asylverfahren

Juristische Anerkennung ist für Überlebende von Krieg, Gewalt und Folter wichtig. Es ist das Recht von Geflüchteten ihr Leid und ihre Erfahrungen in ihrem Asylverfahren zu schildern, damit ihre Flucht zu begründen und einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

In der Asylverfahrensberatung werden Betroffene durch den Asylprozess begleitet. In einer Anhörungsvorbereitung wird ein geschützter Raum geschaffen in dem geübt werden kann, über die eigenen schmerzlichen Erlebnisse in der Heimat und auf der Flucht zu sprechen. Es geht um die Stärkung der Betroffenen, den aufwühlenden Rahmen der Anhörung zu bestehen.

Die Dauer des Asylverfahrens kann sich von mehreren Monaten über Jahre ziehen. Oft müssen Betroffene vor Gericht gehen um ihr Asyl bewilligt zu bekommen. Hier steht die Asylverfahrensbegleitung beratend und unterstützend an der Seite der Betroffenen.

Artikel 3 der EMRK verbietet Abschiebungen, wenn im Zielstaat ein reales Risiko unmenschlicher Behandlung besteht. Der EGMR stuft die Abschiebung schwer kranker Menschen als unmenschlich ein, wenn im Zielstaat keine angemessene Behandlung möglich ist.

Die Beweislast für die eigene Erkrankung liegt allerdings bei den Geflüchteten. Die Psychotherapeut:innen von Refugio erstellen fachliche Stellungnahmen, zur Unterstützung der  Klient:innen bei Gericht und Behörden.

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